Eisenbahnbuch für die burgenländischen E · Eisenbahnbuch für die burgenländischen Eisenbahnen
§ 1 Eisenbahnbuch für die burgenländischen E
Zur Führung des Eisenbahnbuches über die bereits bestehenden burgenländischen Eisenbahnen mit Ausnahme der burgenländischen Strecke der Eisenbahnlinie Friedberg-Pinkafeld ist das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zuständig.