Binnenschiffahrtssachen – Verfahren (4. · Binnenschiffahrtssachen – Verfahren (4. DV)
§ 5 Binnenschiffahrtssachen – Verfahren (4. Artikel 5
Ist ein zum Schiffahrtsgericht bestelltes Amtsgericht mit mehreren Richtern besetzt, so sind bei der Geschäftsverteilung die Geschäfte des Schiffahrtsgerichts einem von ihnen zu übertragen.