§ 55 MEG4. Revision der Messgeräte
Abschnitt E Eichpolizeiliche Revision
Die Revision der Messgeräte ist die Überwachung der Übereinstimmung eichpflichtiger Messgeräte mit den gesetzlichen Anforderungen (Konformität) und der Einhaltung der Verwendungsbestimmungen.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2017-06-20