§ 22 Beschußgesetz
III. Abschnitt. römisch drei. Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen.
Der Bundesminister für Bauten und Technik kann im Bereich dieses Gesetzes ÖNORMEN oder Teile von ihnen für verbindlich erklären.
Historique des modifications
- In Kraft seit 1984-06-09