Luftverkehrsabkommen (BR Jugoslawien) · Luftverkehrsabkommen (BR Jugoslawien)
§ 0 Luftverkehrsabkommen (BR Jugoslawien)
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 156/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Für Montenegro ( BGBl. III Nr. 124/2007 ) und für Kosovo ( BGBl. III Nr. 147/2010 ) wurde eine Kopie des Vertrages erstellt.
(Übersetzung)
Luftverkehrsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien.
StF: BGBl. Nr. 72/1954
BGBl. Nr. 522/1974
BGBl. III Nr. 156/1997
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien haben,
vom Wunsche geleitet, regelmäßige Luftverkehrslinien zwischen ihren beiden Ländern einzurichten, folgendes vereinbart:
Das vorstehende Regierungsübereinkommen ist gemäß seinem Artikel XVI am 11. November 1953 durch Notenwechsel in Kraft gesetzt worden.
Historique des modifications
- In Kraft seit 1992-04-28