§ 111 EisbGDateneingabe in das Europäische Register genehmigter Fahrzeugtypen
6. Abschnitt Schienenfahrzeuge
Für die Übermittlung von Angaben zu den von ihr erteilten Fahrzeugtypgenehmigungen zwecks Eintragung in das Europäische Register genehmigter Fahrzeugtypen ist die Behörde zuständig.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2020-12-23