§ 237 EisbGPersonenbezogene Bezeichnungen
2. Hauptstück Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften, Verweisungen
Alle in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2020-12-23