StVO · Straßenverkehrsordnung 1960
§ 47 StVOAutostraßen
C. Allgemeine Regelung und Sicherung des Verkehrs.
Autostraßen sind Vorrangstraßen; für sie gelten die im § 46 Abs. 1, 3, 4 und 6 enthaltenen Bestimmungen über den Verkehr auf Autobahnen sinngemäß.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2012-01-01