Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Luftverkehrsabkommen (Tschechische R) · Luftverkehrsabkommen (Tschechische R)

§ 17 Luftverkehrsabkommen (Tschechische R)Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Artikel 17

En vigueurTexte officiel

Wenn sich zwischen den Vertragschließenden Teilen bei der Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens oder seiner Anhänge Meinungsverschiedenheiten ergeben, werden die Vertragschließenden Teile versuchen, diese im Wege unmittelbarer Aussprachen zwischen ihren Luftfahrtbehörden zu schlichten. Sollten solche Aussprachen nicht zum Erfolg führen, so ist die Meinungsverschiedenheit auf diplomatischem Weg zu bereinigen.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 1993-01-01