§ 6 Übereinkommen zur Vereinheitlichung einzArtikel 6
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist nicht von der vorherigen Beachtung irgendeiner besonderen Förmlichkeit abhängig.
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist nicht von der vorherigen Beachtung irgendeiner besonderen Förmlichkeit abhängig.