§ 0 Abkommen zwischen Österreich und Bulgari
ABKOMMEN zwischen dem Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen der Republik Österreich und dem Minister für Verkehrswesen der Volksrepublik Bulgarien über die Beförderung von Personen im internationalen Kraftfahrlinienverkehr zwischen den Vertragsstaaten
StF: BGBl. Nr. 279/1970
Der Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen der Republik Österreich und der Minister für Verkehrswesen der Volksrepublik Bulgarien sind, geleitet von dem Bestreben, die Beförderung von Personen im internationalen Kraftfahrlinienverkehr (einschließlich Transitlinien) auf der Straße mit Kraftfahrzeugen, die in den beiden Staaten zugelassen sind, zwischen den Vertragsstaaten zu regeln, übereingekommen wie folgt:
Das vorliegende Abkommen ist gemäß seinem Artikel IX am 7. August 1970 in Kraft getreten.