§ 0 Vereinbarung zwischen Österreich und Gri
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen der Republik Österreich und dem Außenministerium des Königreiches Griechenland über die Beförderung von Reisenden im internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinienverkehr
StF: BGBl. Nr. 83/1971
Das Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen der Republik Österreich und das Außenministerium des Königreiches Griechenland sind, geleitet von dem Wunsche, die Beförderung von Reisenden im internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinienverkehr (einschließlich der Transitlinien) in Kraftfahrzeugen, die in den beiden Staaten zugelassen sind, zwischen den beiden Staaten zu regeln, übereingekommen wie folgt:
Die vorliegende Vereinbarung ist nach Abgabe der in ihrem Art. X Abs. 1 vorgesehenen Erklärungen am 1. Juli 1970 definitiv in Kraft getreten.