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Vereinbarung zwischen Österreich und Gri · Vereinbarung zwischen Österreich und Griechenland über die Beförderung im internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinienverkehr

§ 6 Vereinbarung zwischen Österreich und GriArtikel VI Artikel römisch sechs

En vigueurTexte officiel

Die Fahrpläne der auf Grund dieser Vereinbarung eingerichteten internationalen regelmäßigen Kraftfahrlinien sind in den offiziellen Veröffentlichungen (in Österreich das Kursbuch) der beiden Teile zu verlautbaren.