Internationaler Straßenverkehr (Russisch · Internationaler Straßenverkehr (Russische Föderation)
§ 25 Internationaler Straßenverkehr (RussischArtikel 25
III. Allgemeine Bestimmungen römisch drei. Allgemeine Bestimmungen
Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
Die Vertragschließenden Teile werden Fragen, die weder durch dieses Abkommen noch durch Internationale Abkommen, denen beide Vertragsstaaten angehören, geregelt sind, auf Grund der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes der Vertragschließenden Teile lösen.