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Luftverkehrsabkommen (Syrien) · Luftverkehrsabkommen (Syrien)

§ 0 Luftverkehrsabkommen (Syrien)

En vigueurTexte officiel

(Übersetzung) LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN

StF: BGBl. Nr. 610/1978

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Arabischen Republik Syrien,

In der Folge im vorliegenden Abkommen als Vertragschließende Teile bezeichnet,

Als Vertragsparteien des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, das am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegt wurde,

Von dem Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien für den Linienflugverkehr und den Bedarfsflugverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,

Sind wie folgt übereingekommen:

Der in Art. 18 des Abkommens vorgesehene Notenwechsel wurde am 5. November 1977 durchgeführt; das Abkommen ist am 4. Jänner 1978 in Kraft getreten.