Luftverkehrsabkommen (Libyen) · Luftverkehrsabkommen (Libyen)
§ 18 Luftverkehrsabkommen (Libyen)Registrierung
Artikel 18
Das vorliegende Abkommen, sein Anhang sowie deren Abänderungen werden bei der durch das Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt geschaffenen Internationalen Zivilluftfahrtorganisation registriert.