Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Luftfahrt - Flugsicherungs-Streckengebüh · Luftfahrt - Flugsicherungs-Streckengebühren

§ 19 Luftfahrt - Flugsicherungs-Streckengebüh

Artikel 19

En vigueurTexte officiel

1. Der Antrag kann nur aus einem der in Artikel 16 angeführten Gründe abgelehnt werden. Die Entscheidungen/Entscheide dürfen im ersuchten Staat keinesfalls auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.

2. Soweit diese Vereinbarung nichts Abweichendes vorsieht, richtet sich das Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren nach dem Recht des ersuchten Staates.