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Luftverkehrsabkommen (Senegal) · Luftverkehrsabkommen (Senegal)

§ 19 Luftverkehrsabkommen (Senegal)Inkrafttreten

Artikel 19

En vigueurTexte officiel

Jeder der Vertragschließenden Teile gibt dem anderen auf diplomatischem Wege die Durchführung der erforderlichen verfassungsmäßigen Verfahren für das Inkrafttreten des vorliegenden Abkommens bekannt, das dreißig (30) Tage nach dem Zeitpunkt der letzten Mitteilung wirksam wird.