Eich-Zulassungsverordnung · Eich-Zulassungsverordnung
§ 23 Eich-Zulassungsverordnung
Abschnitt IX Abschnitt römisch neun
Der EG-Eichstempel besteht aus dem Eichzeichen (gleichzeitig Sicherungszeichen) und dem Jahreszeichen. Diese haben folgendes Aussehen:
1. Das Eichzeichen für die EG-Ersteichung besteht aus einem stilisierten „e“. Es enthält in der oberen Hälfte das Kennzeichen „A“ sowie in der unteren Hälfte die Ordnungszahlen der prüfenden Eichbehörde gemäß § 19 Abs. 2 Z 2:
2. Das Jahreszeichen für die EG-Ersteichung besteht aus den beiden letzten Ziffern des Jahres der Eichung (JJ) in einer sechseckigen Umrandung:
(Anm.: Z 3 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 274/2006 )
Historique des modifications
- In Kraft seit 2016-10-31