Luftverkehrsabkommen (Slowenien) · Luftverkehrsabkommen (Slowenien)
§ 18 Luftverkehrsabkommen (Slowenien)Registrierung
Artikel 18
Dieses Abkommen und jede Änderung davon sind bei dem Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und auf Wunsch einer der Vertragsparteien dem Sekretariat der Vereinten Nationen zu registrieren.