Luftverkehrsabkommen (Mexiko) · Luftverkehrsabkommen (Mexiko)
§ 18 Luftverkehrsabkommen (Mexiko)Registrierung
Artikel 18
Dieses Abkommen und jegliche Abänderung davon sind beim Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und beim Sekretariat der Vereinten Nationen zu registrieren.