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Rückübernahmeabkommen (Litauen) · Rückübernahmeabkommen (Litauen)

§ 15 Rückübernahmeabkommen (Litauen)

Artikel 15

En vigueurTexte officiel

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Wege mitgeteilt haben, daß ihre jeweiligen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.