Schaubergwerkeverordnung · Schaubergwerkeverordnung
§ 6 SchaubergwerkeverordnungVergleichbare Benützung von Grubenbauen von stillgelegten Bergwerken
Die §§ 3 bis 5 sind auf vergleichbare Benützungen von Grubenbauen von stillgelegten Bergwerken sinngemäß anzuwenden.