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Amtssitz des Internationalen Zentrums fü · Amtssitz des Internationalen Zentrums für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD)

§ 15 Amtssitz des Internationalen Zentrums fü

Mitglieder der politischen Steuergruppe und ihre Stellvertreter, Mitglieder des Beratergremiums und der Direktor des Zentrums

En vigueurTexte officiel

Neben den in Artikel 14 genannten Privilegien und Immunitäten genießen die Mitglieder der politischen Steuergruppe, ihre Stellvertreter, die Mitglieder des Beratergremiums und der Direktor des Zentrums sowie höherrangige Mitarbeiter in Vertretung des Direktors während dessen Abwesenheit, die gleichen Privilegien und Immunitäten, Befreiungen und Möglichkeiten, wie sie auch den Leitern bzw. Mitgliedern vergleichbaren Ranges von diplomatischen Vertretungen eingeräumt werden, sofern sie nicht österreichische Staatsbürger sind oder ihren ständigen Wohnsitz in der Republik Österreich haben.