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Soziale Sicherheit – Durchführung (Tunes · Soziale Sicherheit – Durchführung (Tunesien)

§ 21 Soziale Sicherheit – Durchführung (Tunes

Erstattung der Kosten ärztlicher Untersuchungen

En vigueurTexte officiel

Aus der Anwendung des Artikels 22 Absatz 6 des Abkommens entstandene Kosten für ärztliche Untersuchungen sind dem Träger, der damit beauftragt wurde, nach den für ihn geltenden Sätzen von dem Träger, für dessen Rechnung sie durchgeführt wurden, zu erstatten.