Rückübernahmeabkommen (Schweiz, Liechten · Rückübernahmeabkommen (Schweiz, Liechtenstein)
§ 12 Rückübernahmeabkommen (Schweiz, Liechten
Artikel 12
Fragen zur Auslegung und Durchführungen des Abkommens sowie des Protokolls werden unter den Vertragsparteien einvernehmlich geregelt.