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Kfl-Bef Bed · Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr

§ 47 Kfl-Bef BedSprachliche Gleichbehandlung

Abschnitt IX Abschnitt römisch neun Haftung

En vigueurTexte officiel

Soweit sich die in dieser Verordnung verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Bei der Anwendung dieser Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 2018-06-20