Errichtung einer vierten Notarstelle in · Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Neubau
§ 0 Errichtung einer vierten Notarstelle in
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Neubau
StF: BGBl. II Nr. 84/2001
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
Renvoie à
- Errichtung einer vierten Notarstelle in Art. 9