Entschädigungsfondsgesetz · Entschädigungsfondsgesetz
§ 22 EntschädigungsfondsgesetzAusschluss von Rechtsmitteln
4. Hauptstück Billigkeitsverfahren
Gegen im Billigkeitsverfahren gefällte Entscheidungen des Antragskomitees kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.