§ 7 Abkommen über die wirtschaftliche, indus
Artikel 7
Die Vertragsparteien sind sich der Bedeutung der Beziehungen im Bereich des Tourismus bewußt, deren Grundlage das Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs vom 11. November 1983 bildet.