Luftverkehrsabkommen (Aserbaidschan) · Luftverkehrsabkommen (Aserbaidschan)
§ 18 Luftverkehrsabkommen (Aserbaidschan)Registrierung
Artikel 18
Dieses Abkommen und jede Abänderung davon sind beim Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und beim Sekretariat der Vereinten Nationen zu registrieren.