Vorschaltgeräte-Energieeffizienzverordnu · Vorschaltgeräte-Energieeffizienzverordnung
§ 5 Vorschaltgeräte-EnergieeffizienzverordnuCE-Kennzeichnung
Jedes Vorschaltgerät, das entweder als Einzelkomponente oder in eine Leuchte eingebaut in Verkehr gebracht wird, muss die CE-Kennzeichnung tragen. Die weiteren Bestimmungen bezüglich Aussehen, Anbringung und Bedeutung der CE-Kennzeichnung sind in Anhang V angegeben.