Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

WG 2001 · Wehrgesetz 2001

§ 5 WG 2001Verleihung von Kommandostellen

1. Hauptstück Allgemeines

En vigueurTexte officiel

Zu bestellen sind

1. die Bataillonskommandanten, die diesen gleichgestellten Kommandanten sowie alle höhergestellten Kommandanten vom Bundesminister für Landesverteidigung und

2. die Einheitskommandanten, die diesen Gleichgestellten sowie die Kommandanten von Teileinheiten und die diesen Gleichgestellten vom Bataillonskommandanten oder von dem diesem Gleichgestellten.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 2019-12-01