Vergütungsgesetz · Vergütungsgesetz
§ 32 Vergütungsgesetz
ABSCHNITT II. ABSCHNITT römisch zwei.
Durch dieses Bundesgesetz werden die Bestimmungen über die Amtshaftung nicht berührt.
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ABSCHNITT II. ABSCHNITT römisch zwei.
Durch dieses Bundesgesetz werden die Bestimmungen über die Amtshaftung nicht berührt.