§ 1 Lehrplan – Evangelischer Religionsunterr
Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht des Berufsvorbereitungsjahres an Sonderschulen (ausgenommen die Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder) wurde vom Evangelischen Oberkirchenrat A. und H. B. erlassen und wird hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2020-09-01
Renvoie à
- Lehrplan – Evangelischer Religionsunterr Art. 2