Einbeziehungsverordnung 2001 · Einbeziehungsverordnung 2001
§ 3 Einbeziehungsverordnung 2001
Bringen die im § 1 genannten Personen bis 30. Juni 2002 einen Antrag auf Zuerkennung des Pflegegeldes ein, ist dieses ab Vorliegen der Voraussetzungen – frühestens ab 1. Jänner 2002 – zu leisten.