Patientencharta (Bund – NÖ) · Patientencharta (Bund – NÖ)
§ 2 Patientencharta (Bund – NÖ)Artikel 2
Abschnitt 1 Grundsätzliches
Die Persönlichkeitsrechte der Patienten und Patientinnen sind besonders zu schützen. Ihre Menschenwürde ist unter allen Umständen zu achten und zu wahren.