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Rückübernahmeabkommen (Rumänien) · Rückübernahmeabkommen (Rumänien)

§ 14 Rückübernahmeabkommen (Rumänien)

Artikel 14

En vigueurTexte officiel

Dieses Abkommen tritt am 40. Tag nach Übermittlung der zweiten Note in Kraft, mit der die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Weg mitteilen, dass ihre jeweiligen innerstaatlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind.