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IStGH-ZG · Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof

§ 43 IStGH-ZGWirkung der Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs

SIEBENTER ABSCHNITT

En vigueurTexte officiel

Ein rechtskräftiges Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs begründet in Verfahren vor den österreichischen Gerichten wegen Schadenersatzes des Opfers gegenüber dem Verurteilten den vollen Beweis dessen, was darin auf Grund eines Beweisverfahrens festgestellt wird. Der Beweis der Unrichtigkeit der Feststellungen ist zulässig.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 2008-01-01