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IStGH-ZG · Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof

§ 7 IStGH-ZGÜberstellung österreichischer Staatsbürger

Unterbreitung eines Sachverhalts an den Internationalen

En vigueurTexte officiel

Verfassungsbestimmung

(Verfassungsbestimmung) Die österreichische Staatsbürgerschaft steht einer Überstellung an den Internationalen Strafgerichtshof (§§ 24 bis 28), einer Durchlieferung oder Durchbeförderung (§ 31) sowie einer Überstellung an einen anderen Staat zur Vollstreckung einer vom Internationalen Strafgerichtshof verhängten Strafe nicht entgegen.