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DGÜW-V · Druckgeräteüberwachungsverordnung

§ 65 DGÜW-VDokumentation des Wechsels des Betreibers

4. Hauptstück Eintragungen und Anschluss von Dokumenten

En vigueurTexte officiel

Die zuständigen Kessel- oder Werksprüfstelle hat nach Wechsel des Betreibers den nun aktuellen Betreiber mit Name und Anschrift sowie Datum des Betreiberwechsels im Abschnitt „Betreiber“ des Prüfbuches einzutragen und die Eintragung mit dem Namen des Kessel- bzw. Werksprüfers sowie mit dem Prüfstellenzeichen zu versehen.