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Schutz von Pflanzenzüchtungen · Schutz von Pflanzenzüchtungen

§ 41 Schutz von Pflanzenzüchtungen

Urschrift und amtliche Wortlaute des Übereinkommens

En vigueurTexte officiel

(1) [ Urschrift ] Dieses Übereinkommen wird in einer Urschrift in deutscher, englischer und französischer Sprache unterzeichnet; bei Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Wortlauten ist der französische Wortlaut maßgebend. Die Urschrift wird beim Generalsekretär hinterlegt.

(2) [ Amtliche Wortlaute ] Der Generalsekretär stellt nach Konsultierung der Regierungen der beteiligten Staaten und der beteiligten zwischenstaatlichen Organisationen amtliche Wortlaute in arabischer, italienischer, japanischer, niederländischer und spanischer Sprache sowie in denjenigen anderen Sprachen her, die der Rat gegebenenfalls bezeichnet.