Kennzeichnung von Materialien und Gegens · Kennzeichnung von Materialien und Gegenständen
§ 2 Kennzeichnung von Materialien und GegensAußer-Kraft-Treten
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Kennzeichnung von Gebrauchsgegenständen, die für die Verwendung bei Lebensmitteln bestimmt sind, BGBl. Nr. 217/1995 , wird aufgehoben.