§ 3 Pflanzengenetische Ressourcen für ErnährArtikel 3 – Geltungsbereich
TEIL I – EINLEITUNG TEIL römisch eins – EINLEITUNG
Dieser Vertrag bezieht sich auf pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft.
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Dieser Vertrag bezieht sich auf pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft.