MeldeVO-Eisb 2006 · MeldeVO-Eisb 2006
§ 2 MeldeVO-Eisb 2006Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für Eisenbahnunternehmen, die im § 1 angeführte Eisenbahnen und Schienenfahrzeuge auf diesen Eisenbahnen betreiben.
MeldeVO-Eisb 2006 · MeldeVO-Eisb 2006
Diese Verordnung gilt für Eisenbahnunternehmen, die im § 1 angeführte Eisenbahnen und Schienenfahrzeuge auf diesen Eisenbahnen betreiben.