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Betriebsübereinkommen über die Internati · Betriebsübereinkommen über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation

§ 2 Betriebsübereinkommen über die Internati

ARTIKEL 2

En vigueurTexte officiel

(Rechte und Pflichten der Unterzeichner)

Jeder Unterzeichner erwirbt die im Übereinkommen und in diesem Betriebsübereinkommen für Unterzeichner vorgesehenen Rechte und verpflichtet sich, die ihm durch die genannten Übereinkommen auferlegten Pflichten zu erfüllen.