Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Mar · Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Marokko)
§ 0 Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Mar
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH MAROKKO ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN
StF: BGBl. III Nr. 168/2006 (NR: GP XXII RV 82 AB 144 S. 27. BR: AB 6855 S. 700. )
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DAS KÖNIGREICH MAROKKO, von dem Wunsche geleitet, die wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen zu fördern und zu verstärken,
haben Folgendes vereinbart:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 13. September 2006 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 12. November 2006 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.