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Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtscha · Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen Österreich und Venezuela

§ 0 Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtscha

En vigueurTexte officiel

Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bolivarischen Republik Venezuela

StF: BGBl. III Nr. 48/2007

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Bolivarischen Republik Venezuela, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind

ANGESICHTS der Bedeutung, die dem Ausbau der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen Ihnen zukommt;

ANGESICHTS des Interesses, das der Unterstützung und Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt, Industrie und Technologie zum beiderseitigen Vorteil und in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften in beiden Ländern zukommt;

WILLENS , Kooperationsprojekte umzusetzen, die der innerstaatlichen Entwicklung dienen und die auf den Prinzipien der Solidarität, der Zusammenarbeit, der Komplementarität, der Gegenseitigkeit und der sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit aufgebaut sind;

wie folgt übereingekommen:

Die Mitteilungen gemäß Art. XI des Abkommens wurden am 8. März bzw. 15. März 2007 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juni 2007 in Kraft.