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Internationales Übereinkommen gegen Dopi · Internationales Übereinkommen gegen Doping im Sport

§ 1 Internationales Übereinkommen gegen Dopi

Artikel 1 – Zweck des Übereinkommens

En vigueurTexte officiel

Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Rahmen der Strategie und des Tätigkeitsprogramms der UNESCO im Bereich der Leibeserziehung und des Sports die Verhütung und Bekämpfung des Dopings im Sport zu fördern mit dem Ziel der vollständigen Ausmerzung des Dopings.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 2026-01-01