Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

österreichisch-deutsches Streitkräfteauf · österreichisch-deutsches Streitkräfteaufenthaltsabkommen (Deutschland)

§ 10 österreichisch-deutsches Streitkräfteauf

Medizinische Versorgung

En vigueurTexte officiel

Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Mitglieder der Streitkräfte des Entsendestaates liegt grundsätzlich in deren Verantwortungsbereich. Für den Fall der Erst- und Notfallversorgung können medizinische Einrichtungen der Streitkräfte des Aufnahmestaates unentgeltlich genutzt werden.